AGB für die Teilnahme am Reitangebot, Reitschule Gestüt Rosental
Stand März 2026
§1 Vertragsgegenstand
a) Abo-Reitunterricht
Der Reitunterricht im Abo findet an einem fest vereinbarten und im Reitplan festgehaltenen Termin wöchentlich statt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Reitunterricht statt. In den Schulferien (SH und HH) behalten wir uns vor Unterrichtsstunden zusammen zulegen und hierfür vom allgemeinen Reitplan abzurücken. Für max. 6 Wochen im Jahr (3 Wochen in den Sommerferien, 2 Wochen über die Winter-Feiertage, 1 Woche frei) hat die Reitschule Gestüt Rosental Betriebsferien. In dieser Zeit findet kein Reiten statt und entfällt ersatzlos, dies ist bereits in der Preisfindung einkalkuliert.
Bei einer durch den Reitschüler zu verantwortenden Nichtinanspruchnahme einer Reitstunde besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Aus Kulanz ist es jedoch möglich innerhalb von 4 Wochen eine Nachreitstunde in seiner entsprechenden oder einer darunter liegenden Niveau-Gruppe über das Reitbuch zu buchen, wenn die Kapazitäten es hergeben. Bei Verhinderung des Reitlehrers/der Reitlehrerin, ist das Gestüt Rosental berechtigt einen Ersatztrainer und/oder einen Ersatztermin in Form einer Nachreitstunde zu stellen. Die „Nachreitstunden“ sind vom Reitschüler zu dokumentieren und schnellstmöglich vom Reitlehrer unterschreiben zu lassen (zB im Reittagebuch). Vom Reitlehrer durch Unterschrift bestätigte Nachreitstunden können bis 3 Monate nach Kündigung in Anspruch genommen werden.
Der Unterricht beinhaltet in erster Linie Basis-Reitunterricht auf der Halle oder auf dem Außenplatz. Darüber hinaus gehören auch Inhalte wie z.B. Ausreiten, Bodenarbeit, Ponyspiele, Theorieunterricht und teilweise im späteren Verlauf auch Springunterricht (…) zu unseren Angeboten und werden nach unserem Belieben in den Lehrplan eingebaut.
b) Reitunterricht ohne Abo, Nutzung sonstiger Reitangebote, Reiten allgemein
Beim Reiten sind vom den Reitschüler*innen gut passende, sturzfreie und genormte Reithelme zu tragen, die nach dem Gebrauch von 2 Jahren ausgetauscht werden sollten. Des Weiteren festes Schuhwerk (Stiefel oder Stiefeletten mit Chaps KEINE typischen Winterreitstiefel), Reithandschuhe und - bei langen Haaren - ein Zopf.
Für die Einteilung des Gruppenniveaus sowie des Schulponys ist der Betreiber und Reitlehrer verantwortlich. Ein Recht auf ein bestimmtes Pony besteht nicht – auch dann nicht, wenn man auf einem unserer Ponys eine Reitbeteiligung oder Partnerschaft hat.
Reitstunden ohne Abo können im Reitbuch gebucht werden. Sie sind vorab zu bezahlen, somit spätestens am Tag der Reitstunde in bar beim Reitlehrer zu entrichten. Reitstunden, die nicht in Form eines Abos gebucht werden, haben eine Stornofrist von 24 Stunden und sind danach nicht mehr erstattungsfähig.
Für die Buchung von Lehrgängen, Kursen und ähnlichem ist die Anmeldegebühr grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Aus Kulanz ermöglichen wir oft eine Teilerstattung bei Absage bis zu einem bestimmten Zeitpunkt welcher von Angebot zu Angebot variiert. Hierzu sind die Angebote genaustens zu lesen und im Zweifel davon auszugehen, dass es keinen Anspruch auf Stornierungs-Erstattung gibt.
§2 Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist auf Kulanz und Vorlage eines Attestes ggf ohne Kündigungsfrist möglichst.
§3 Kosten/Beiträge
Die Preise für den Reitunterricht und sämtliches Angebot richtet sich immer nach der aktuellen Preisliste. Das Gestüt Rosental behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzuändern. Die neuen bzw geänderten Bedingungen werden den Reitschüler*innen spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Nicht-Akzeptanz der neuen Preisliste innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe in Form einer Außerordentichen Kündigung zum Monatsende bekannt zu geben. Bereits gebuchte Stunden in der Zukunft sind von der Preisanpassung ebenfalls betroffen und ggf durch den Schüler bei Nicht-Akzeptanz zu stornieren.
Die monatlichen Abo-Beiträge sind jeweils zum 03. eines Monats im Voraus per Überweisung an das Gestüt Rosental zu zahlen. Dies gilt als vereinbart, weshalb im Falle einer angemahnten Zahlung Mahnkosten zwischen 5 und 10 EUR ab der ersten Mahnung anfallen – hierbei ist unwichtig auf welchem Wege die Mahnung erfolgte (Email, Postweg usw).
§ 4 Haftungsverhältnisse
Das Gestüt Rosental haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Kund*innen und Besucher haftet das Gestüt Rosental in keiner Form. Das Betreten des Stallgeländes insbesondere der Aufenthalt bei den Tieren außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt gänzlich auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das Gestüt Rosental übernimmt über den Unterrichtszeitraum hinaus keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen. Das Betreten des Hofes durch Gäste der Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reitschüler verpflichtet sich geeignete Ausstattung zum Reiten zu tragen. Ist dies nicht der Fall oder strittig übernimmt das Gestüt Rosental ggf keine Haftung.
§5 Pflichten der Reitschüler*innen
Die Reitschüler*innen haben den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonals Folge zu leisten. Reitschülerinnen sollten sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn (Starter: 5 Min vor Unterrichtsbeginn Fortis mind. 45 min vor Unterrichtsbeginn) am Hof einfinden um die Reitstunde weitesgehend selbstständig vorzubereiten. Auch für die Nachbereitung der Reitstunden (inkl. Säuberung des Zubehörs, Fegen, Erledigung der Wochenaufgabe, Abäppeln, ggf. Hufschlag/Ecken harken, Leerung voller Schubkarren gehört zu den Pflichten eines Reiters! Bei Nichterledigung ist das Gestüt Rosental berechtigt Strafaufgaben zu verhängen und diese schlimmsten Falls auch statt des Reitunterrichts in der Zeit mit den Reitern gemeinsam durchzuführen. Das Betreten der Koppeln/Paddocks/Boxen und der Umgang mit den Ponys/Pferden ist nur mit Berechtigung oder ausdrücklicher Erlaubnis der Reitlehrer erlaubt. Der Reitschüler verpflichtet sich, ab dem Eintritt in den regelmäßigen Reitunterricht auch Mitglied im Reiterverein Neumünster e.V. zu werden.
Die Reitschüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten verpflichten sich dazu regelmäßig die Informationen welche über die Pinnwand, Homepage und/oder die Whatsapp-Info-Gruppe versandt werden zu lesen. Sämtliche Änderungen, Informationen usw. werden über diese Info-Gruppe (Whatsapp) bekannt gegeben. Der Vertragspartner erklärt sich mit dem Hinzufügen in die Whatsapp Gruppe ausdrücklich einverstanden in dem Wissen, dass die weiteren Mitglieder Details wie Nummer, Profilbild und ggf. Namen sehen können. Nachreitstunden, Aktionstage und Ferien-Reitstunden werden bis Januar 2026 ausschließlich über Timetree und ab Februar 2026 über das Programm „das Reitbuch“ eigenverantwortlich geregelt. Die Vertragspartner*innen verpflichten sich diesem Kalender beizutreten sofern er an den obig benannten Terminen teilnehmen möchten.
Das Gestüt Rosental verwendet Fotos und Videos zu Werbezwecken, Anzeigen sowie zur Betreibung des Social Media- Auftritts. Hierzu werden die Personen – sofern nicht anders abgesprochen - unkenntlich gemacht. Als Ausnahme sind Fotos von größeren öffentlichen Veranstaltungen zu verstehen, auf dem mehrere Menschen (zB Zuschauer im Hintergrund) zu sehen sind.
Im Falle eines Unfalls auf dem Hof ist der Reitschüler verpflichtet das auf der Homepage hinterlegte Unfallprotokoll auszufüllen und unverzüglich an das Gestüt Rosental zu senden um eine Abwicklung durch die Versicherung zu gewährleisten. Im Falle von Umzug u. Ä. Ist der Kunde verpflichtet seine Stammdaten entsprechend im Reitbuch anzupassen.
Die Reitschule Gestüt Rosental hat sich dem Reiterverein Neumünster e.V angeschlossen. Der Reitschüler verpflichtet sich bei Teilnahme an regelmäßigem Reitunterricht (1 Termin pro Woche) dem Reiterverein beizutreten. Anmeldeinformationen sind auf der Homepage zu finden.
§6 Schriftform
Sämtliche Absprachen und Erklärungen mit dem Gestüt Rosental über die AGB und gängigen Regelungen hinaus bedürfen der Schriftform. Sollte eine der hier getroffenen Abreden rechtlich ungültig sein, so wird sie durch die der Abrede am nahesten kommende rechtlich korrekte Regelung ersetzt. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz des Gestüt Rosental.
Reitschule Gestüt Rosental
Anna-Lena Rübe